Bestattungsvorsorge: für den Partner, für die Familie, für sich selbst

Wissen Sie, was es für Sie bedeutet, dass das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2004 gestrichen worden ist?

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haften die Erben für eine standesgemäße Bestattung. Das bedeutet, die Bestattung bleibt der eigenen Vorsorge überlassen, wenn man die Hinterbliebenen damit nicht belasten möchte. Schließlich fallen neben den reinen Bestattungskosten noch weitere Kosten für Friedhofsgebühren, Zeitungsanzeigen, Grabpflege, Trauerkleidung, Fahrten zum Ort der Beisetzung, Bewirtung usw. an.

Wir beraten Sie gerne umfangreich und unverbindlich, wie Ihre Wünsche hinsichtlich Ihrer Bestattung verwirklicht werden können. Vereinbaren Sie bitte telefonisch unter

05 21 - 13 05 48

einen Termin für ein persönliches Gespräch mit uns. Sie entscheiden über Sarg, Urne, Aufbahrung, Trauerfeier, Rede, Blumenschmuck, Grabgestaltung und vieles mehr. Damit auch nach Ihrem Tod alles so geschieht, wie Sie es möchten, können Sie gemeinsam mit uns die Modalitäten festlegen. Sprechen Sie auch mit Ihren Angehörigen und informieren Sie sie über Ihren Vorsorgevertrag. Ihre Familie wird im Fall der Fälle dankbar sein, dass Sie ihr eine Sorge abgenommen haben.

 

   

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