Ein Mensch ist gestorben, was ist zuerst zu tun?
Ist der Tod in der Wohnung eingetreten, so muss immer umgehend ein Arzt - wenn möglich der Hausarzt des Verstorbenen - benachrichtigt werden, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellt.
Ist der Tod in einem Krankenhaus, einem Seniorenheim oder durch einen Unfall eingetreten, dann besorgen wir die ärztliche Todesbescheinigung in jedem Fall.
Wenden Sie sich nach Eintritt eines Sterbefalles und der Benachrichtigung eines Arztes bitte direkt an uns. Unsere langjährige Erfahrung wird hilfreich bei der sachgerechten Durchführung und individuellen Gestaltung der Bestattung sein. Im Notfall sind wir telefonisch für Sie jederzeit erreichbar unter:
05 21 - 13 05 48
Bei einem Trauerfall ist es wichtig zu wissen, dass wir es als unsere eigentliche Aufgabe ansehen, den Hinterbliebenen hilfreich zur Seite zu stehen. Das betrifft vor allem
- die individuelle Ausrichtung und Durchführung der Bestattung
- die Erledigung der Formalitäten bei Behörden, Kirchengemeinden, Friedhofsverwaltungen, Krankenhäusern
- die Abwicklung finanzieller Ansprüche bei Krankenkassen, Versicherungen, Berufsorganisationen usw.
Im Rahmen eines Beratungsgesprächs, das normalerweise in unseren Räumlichkeiten in der Stapenhorststraße 50 a stattfindet, bestimmen Sie die Ausgestaltung und Durchführung der Bestattung nach Ihren Wünschen. Selbstverständlich können wir das Beratungsgespräch aber auch bei Ihnen zu Hause führen.
Wir geben Ihnen die Gewähr, Särge in jeder Ausführung, Qualität und auch in jeder Preislage auswählen zu können. Dies gilt auch für alle anderen Artikel für die Versorgung des Verstorbenen und die Ausgestaltung der Bestattung.
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